Der Winter steht vor der Tür
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Für viele Betriebe ist der Winterdienst ein Sommerthema. Während private Auftraggeber noch abwarten, laufen die Angebotsabfragen der kommunalen und gewerblichen Auftraggeber schon frühzeitig an. Mit einer rechtzeitig beantragten Winterdienstversicherung sind die Mitgliedsbetriebe der Haftpflichtversicherungsanstalt der Gartenbau-Berufsgenossenschaft (HAVA) bestmöglich gegen Haftungsansprüche abgesichert.
Download: Winterdienst-Risikoanzeige (PDF)
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Das vertragliche Haftungsrisiko aus der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht bei Ausführung von Schnee- und Eisbeseitigungsarbeiten kann durch eine Zusatzversicherung zur Betriebshaftpflicht abgedeckt werden. Mit dem ersten Schneefall verstärkt sich das Auftragsaufkommen dann erheblich, weil die harten Winter der vergangenen Jahre spätestens jetzt auch den privaten Kunden in Erinnerung kommen. Betriebe, die zu diesem Zeitpunkt bereits die notwendige Deckung für das gesamte Winterdienstrisiko abgeschlossen haben, können ohne Versicherungslücke sofort mit den Winterdienstarbeiten beginnen.
Zusatzversicherung jetzt beantragen – Beitragsrabatte durch Pauschalversicherung nutzen!
Neben der individuellen Saisonversicherung für Einzelflächen hat die HAVA erstmals auch eine Saisonversicherung nach einem vereinfachten pauschalierten Meldeverfahren im Angebot. Beide Meldeverfahren sind nachstehend dargestellt.
Individuelle Saisonversicherung
Für die individuelle Saisonversicherung ist ein Flächenverzeichnis einzureichen, das auf der abgedruckten Winterdienst-Risikoanzeige eingetragen werden kann. Sofern der Vordruck nicht ausreicht, kann ein formlos erstelltes Verzeichnis eingereicht werden. Dieses muss die örtliche Bezeichnung der Winterdienstobjekte (Straße, Haus-Nr.) sowie deren Abmessungen (lfdm/qm) enthalten. Die Aufstellung des Verzeichnisses dient neben der notwendigen Beitragsberechnung auch der reibungslosen Abwicklung eventueller Schadenfälle, da nur aufgeführte Objekte versichert sind. Alle Flächenzu- und abgänge während der Saison sind nachzumelden.
Für die Mitversicherung wird ein Zusatzbeitrag je laufenden Meter bzw. Quadratmeter erhoben. Die Beitragssätze ergeben sich dabei individuell aus Deckungssumme, Flächengröße und Art der Räumflächen (Wege, Parkplätze, nicht öffentliche Flächen usw.).
Info für Vorjahreskunden: Die HAVA bietet einen unverändert preisgünstigen Versicherungsschutz an, so dass mit den Vorjahresbeiträgen kalkuliert werden kann.
Info für Neukunden: Individuelle Konditionen können über die Kontaktdaten abgefragt werden.
Pauschale Saisonversicherung
Durch die Versicherung einer maximalen Räumfläche für die Saison 2011/2012 vereinfacht sich das Meldeverfahren. Mit der Winterdienstrisikoanzeige wird nur die Gesamtgröße der maximal zu räumenden Wege und Sonderflächen als Flächepauschale gemeldet. Ein Flächenverzeichnis muss nicht übersandt werden, ist im Betrieb aber vorzuhalten und auf Nachfrage der HAVA vorzulegen. Die versicherte Flächengröße wird mit Versicherungsnachtrag dokumentiert. Nur bei Überschreiten der gemeldeten Flächenmenge durch Zusatzaufträge muss eine Nachmeldung erfolgen.
Bei Abschluss der Pauschalversicherung werden 10% Nachlass auf die Beiträge zur individuellen Saisonversicherung garantiert. Durch zusätzliche Risiko- und Mengenrabatte kann der Nachlass im Einzelfall auch deutlich höher ausfallen.
noch schneller gehts unter 0561 928-2777 oder geben Sie ihre Daten in das untere Formular ein.
Hinweise zum Deckungsschutz und zum Meldeverfahren der individuellen Saisonversicherung
Zu- und Abgänge während der laufenden Versicherungsperiode sind zur Anpassung des Deckungsschutzes
der Anstalt zu melden und werden frühestens mit dem Eingang der Änderungsmeldung berücksichtigt. Die Mitteilungen können formlos erfolgen.
Hinweise zum Deckungsschutz und Meldeverfahren der pauschalen Saisonversicherung
Ein Flächenverzeichnis muss nicht übersandt werden, ist aber im Betrieb vorzuhalten. Bei Überschreiten der versicherten Flächenmenge durch Zusatzaufträge muss eine Nachmeldung erfolgen.
Allgemeine Hinweise
Werden in der folgenden Saison wiederum Winterdienstarbeiten übernommen, muss der Versicherungsantrag erneut gestellt werden.