HAVA Kassel
Betriebshaftpflichtversicherung

Winterdienst

Versicherungsschutz beim Winterdienst

Der Winter bringt für Gartenbauer viele Herausforderungen mit sich. Es ist wichtig, gut vorbereitet zu sein und alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Arbeit reibungslos und sicher verläuft. Abgesehen von der Checkliste für den Winterdienst, sollte auch der Versicherungsschutz nicht vernachlässigt werden. Als Haftpflichtversicherer für den Gartenbau bieten wir Dir umfassenden Versicherungsschutz, der auch das Risiko des Winterdienstes abdeckt. Dabei ist es uns wichtig, unseren Kunden einen Rundum-Schutz zu bieten, der auf die speziellen Anforderungen und Risiken des Gartenbaus zugeschnitten ist.

Bäume im Winter an der Straße eines Feldes

Checkliste Winterdienst – an alles gedacht?

Eine Checkliste für den Winterdienst kann dabei helfen, nichts zu übersehen und alle erforderlichen Vorbereitungen zu treffen.

  • Sind die kommunalen Bestimmungen bekannt?
  • Ausreichend Streugut vorhanden?
  • Streutagebuch erstellt?
  • Versicherungsschutz Betriebshaftpflicht?

Was ist beim Winterdienst in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert?

Vor allem für Personenschäden ist das Risiko groß, denn die meisten Unfälle von Fußgängern ereignen sich in den Wintermonaten auf glatter Fläche. Unser Versicherungsschutz in der Betriebshaftpflicht beinhaltet unter anderem die Absicherung gegen Schäden, die durch den Winterdienst entstehen können. So bist Du auch in der kalten Jahreszeit bestens geschützt und kannst Dich voll und ganz auf Deine Arbeit konzentrieren.

  • Personen- und Sachschäden
  • Schäden durch Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
  • Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Unerkennbare Person betätigt Schneeräumgerät im Schnee
Mann joggt im Schnee auf dem Bürgersteig

Was kann beim Winterdienst passieren?

Unfälle und Schäden können jederzeit passieren – auch bei bester Vorbereitung und größter Sorgfalt. Schadenbeispiele aus unserem Alltag als Versicherer:

  • Schäden aus der unzureichenden Schee- und Eisbeseitigung.
  • Aus Unachtsamkeit oder durch Glätte rutscht eine Arbeitsmaschine gegen ein geparktes Auto, welches beschädigt wird.
  • Durch das versehentliche Verwenden eines falschen Streumittels wurde ein Gehweg beschädigt und muss saniert werden.
  • Durch bestimmte Umstände wurde gemäß Satzung der Stadt/Gemeinde nicht rechtzeitig geräumt, ein Passant kam zu Fall und verletzte sich schwer.

Eine gute Versicherung ist daher wertvoll, um finanziellen Schaden abzuwenden und sich gegen mögliche Ansprüche Dritter abzusichern. Unsere Betriebshaftpflichtversicherung bietet einen umfassenden Schutz, der speziell auf die Anforderungen und Risiken des Gartenbaus abgestimmt ist. Voller Schutz, egal was der Winter bringt!

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wer der Allgemeinheit oder einem Personenkreis einen Ort zugänglich macht, muss diesen Ort gegen Gefahrenquellen für Nutzer absichern. Hier spricht man von der Verkehrssicherungspflicht. Zuständig hierfür ist der Eigentümer, der Betreiber oder Verfügungsberechtigte, der eine Gefahrenquelle schafft. Die Verkehrssicherungspflicht kann an Hausmeister oder Unternehmen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages übertragen werden. Somit tragen diese dann auch die Verantwortung. Bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht tragen die beauftragten Unternehmen die Verantwortung. Somit ist es unerlässlich die übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen und zu dokumentieren.

Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem jeweils abgeschlossenen Tarif. Generell ist es möglich den Vertrag so zu gestalten, dass die Räumfläche ohne Begrenzung mitversichert ist.

Die Dokumentation ist von entscheidender Bedeutung für eine mögliche Haftung nach einem Schadenfall. Der beste Winterdienst ist rechtlich nichts wert, wenn er nicht ausreichend dokumentiert ist.

Schäden durch Arbeitsmaschinen bis 20 km/h sind mitversichert. Nicht versichert sind Schäden durch Fahrzeuge, welche der Kfz-Versicherungspflicht unterliegen.

Nach Bekanntwerden des Unfalls muss schnellstmöglich eine Schadenanzeige abgegeben werden. Wir prüfen den Sachverhalt und leiten alle weiteren Maßnahmen in die Wege.

Der Sachverhalt wird von uns genau analysiert. Sollte die Unfallursache nicht in den Verantwortungsbereich unseres Versicherungsnehmer fallen, wehren wir den Schaden, gegebenenfalls vor Gericht, für unseren Kunden ab und stellen ihn von unberechtigten Schadenersatzansprüchen frei. Hier spricht man von der sogenannten passiven Rechtsschutzversicherung.

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